Die aktuelle Podcast-Folge zum Anhören
Der Inhalt der aktuellen Folge: Angela Merkel in Quarantäne
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel muss in Quarantäne. Das teilt Regierungssprecher Steffen Seibert am Sonntag mit. Sie hatte am Freitag Kontakt zu einem Arzt gehabt, der inzwischen positiv auf das Coronavirus getestet worden ist. Nun wird sich Merkel selbst regelmäßige Tests unterziehen, außerdem wird sie jegliche Regierungsaufgaben von zuhause aus erledigen.
==> mehr in meinem Artikel zu diesem Thema
Die Nachricht erreichte mich an einem Sonntagabend. Ich arbeite – wie so viele Journalisten – nun auch am Wochenende und bin so gut wie 24/7 online. Trotzdem schaue ich, dass ich dazwischen Pausen mache, um meine psychische Gesundheit im Griff zu halten: Ich spiele ab und zu mit meiner Tochter, skype mit meiner Mama, rede mit meiner Frau oder zocke eine Runde „Borderlands 3“ mit den Kumpels.
Leute… wir schaffen das. Egal, wie schlimm das alles manchmal klingt… wir schaffen das.
Der Podcast ist auf den folgenden Plattformen verfügbar
Ihr wollt selber im Podcast vorkommen? Dann schickt mir unter diesem Link eine Sprachnachricht, und ich baue es gerne ein.
Anhang: Die neuen Coronavirus-Regeln für Deutschland
- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
- Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.